Text zum lesen:
„Appell der Polizei an die Polizei“
Aus den Reihen der Polizei wurde uns folgendes Schriftstück zugeleitet. Es handelt sich hier nicht um einen Fake, sondern geht in den Reihen der polizeilichen Kollegen umher und wurde uns per Mail im Anhang zugeschickt mit der Erlaubnis es veröffentlichen zu dürfen:
pdf:
AppellAnDiePolizeiDezember2018
Sendeaufzeichnung der Verfassunggebenden Versammlung bei Radio ddb von Mittwoch, 12. 12. 2018, 19 Uhr
HIER WIRD KLARTEXT GESPROCHEN:
Polizei in Gefahr:
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/polizei-und-bundeswehr-zentrale/
Dem völkerrechtlichen Rechtsakt wurde im Urteil vom 23.10. 1951 vom Bundesverfassungsgericht bereits der Vorrang der Verfassunggebenden Versammlung über die gewählte Regierung bestätigt:
21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant“. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 – 2 BvG 1/51