Wie schränkt man am Geschicktesten am Grundgesetz vorbei die Meinungsfreiheit ein?
Ganz einfach: Die Bundesregierung erklärt Menschen und Gruppen zu Rundfunkanbietern und gibt diesen dann einfach keine Rundfunklizenz zur Verbreitung ihrer abweichenden Meinungen im Internet.
Magazine sowie Blogger, YouTuber, Facebooker, Twitterer, Betreiber anderer Websites und andere Internetnutzer, die mit ihren Aktivitäten nicht nur eine geringe Anzahl von Menschen erreichen, sollen nach dem neuen, in Vorbereitung befindlichen Medienstaatsvertrag eine Rundfunklizenz beantragen müssen (1, 2).
Dass die Behörden diese Lizenz auch verweigern oder entziehen können, liegt auf der Hand. Meinungsfreiheit von Staates Gnaden. Wer wird da noch eine abweichende Meinung „senden“?
Der Staatsvertrag benutzt für den neuen Lizenzkreis Begriffe wie „Benutzeroberfläche“ und „Medienintermediär“, die Deutschlands bekanntester Blogger Fefe so erläutert
(3):
„Eine Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen heißt in deren Lingo Benutzeroberfläche. Mit anderen Worten: Mein Blog. Medienintermediär ist jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und…
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