Von Jürgen Fritz, Fr. 27. Sep 2019, Titelbild: Phoenix-Screenshot
Die Einnahmen aus Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung. In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe Geld an politische Parteien spenden. Dies ist in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar. Zudem erhalten die Parteien für Spendeneinnahmen einen staatlichen Zuschuss. Wer also viele Parteispenden erhält, bekommt zusätzlich auch noch aus der Staatskasse Geld. Seit dem 1. Juli 2002 müssen Parteien Großspenden über 50.000 Euro beim Bundestagspräsidenten angeben. Insgesamt flossen demnach rund 67 Millionen Euro nur an Großspenden, die sich wie folgt aufteilten.
Sinkende Tendenz bei Großspenden
2007 finanzierten sich die Parteien beispielsweise zu etwa 15 Prozent durch Parteispenden. Der Gesamtbetrag der Spenden ist von Jahr zu Jahr großen Schwankungen unterworfen. Vor allem in Wahljahren geht die Spendenbereitschaft nach oben. Insgesamt lässt sich eine eher sinkende Tendenz ablesen. 2005 (Bundestagswahl) wurden zum Beispiel fast 9 Millionen
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